19. September 2024
Freigabe der Gehwege an der Haupt-/Mühlenstraße für Radfahrende entfällt

Bereits Mitte August wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Haupt- und Mühlenstraße auf 30 km/h reduziert und eine Tonnagebeschränkung für Fahrzeuge über 5,5 t beschildert. 

Die beengten Verhältnisse im Seitenraum der Hauptstraße und die damit verbundenen Probleme sind u.a. Anlass dafür, den Radverkehr auf die Straße zu verlagern. Daher wurde eine sogenannte Piktogrammkette auf der Fahrbahn aufgebracht, um Autofahrende darauf hinzuweisen, dass Radfahrende ebenfalls die Fahrbahn nutzen. Diese dient als visueller Hinweis und dazu, das gegenseitige Verständnis zwischen Auto- und Radverkehr fördern. 

Mit Entfernung der Beschilderung „Gehweg“ mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ entfällt für Radfahrende künftig die Grundlage zur Mitbenutzung der Gehwege.

Weiterhin gilt, dass Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern auf dem Gehweg fahren. Ältere Radfahrende dürfen den Gehweg nur dann benutzen, wenn sie als Aufsichtsperson Kinder begleiten.

Schüler diskutieren

Symbolbild ©Pixabay

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